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Unklarheit zur Internetzensur

Bereits gestern habe ich über den Spiegel-Artikel geschrieben, in dem der Kurswechsel der Regierung in Sachen Internetzensur angekündigt wird. Nach nochmaligem Durchlesen stellt sich mir aber doch gleich noch eine Frage:

Man werde sich bis dahin “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen”, [..]

Wieso bedarf es des Zensurgesetzes als Grundlage für die Löschung einschlägiger strafbarer Internetseiten? Man möge mir meinen sicherlich nicht ausreichenden juristischen Sachverstand nachsehen, aber reichten dazu nicht die bestehenden Gesetze schon lange aus?

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  1. Mino
    9. Februar 2010, 17:24 | #1

    Das Zitat zeigt vor allem, dass das Zugangserschwerungsgesetz nicht aus der Welt ist und das ist hier das Wichtigste.

    Um sich für die Löschung gewisser Webseiten einzusetzen bedarf es meiner Meinung nach “gar keiner” speziellen Gesetze in Deutschland – vor allem dann, wenn die besagten Webseiten gar nicht in Deutschland gehostet sind. In solch einem Fall kann sich “jeder” als “Bittsteller” beim betroffenen Hoster melden und auf die “verwerflichen” Inhalte hinweisen. Natürlich sollte die Bitte einer nationalen Regierung hoffentich mehr Gewicht als eine einfache Mail eines mitdenkenden Surfers haben. Schön, daß “NUN LANGSAM” auch unsere Regierung ihre Verwantwortlichkeit in diesem Bereich erkennt und endlich damit anfängt, was verantwortungsvolle Surfer schon lange machen.

  1. 9. Februar 2010, 19:26 | #1
  2. 13. Februar 2010, 12:30 | #2
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